Nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegung
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
1. Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
2. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik
3. Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (z.B. der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Die VM hat die strategische Entscheidung getroffen, ihre Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung so zu gestalten, dass unangemessen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach Möglichkeit vermieden werden.
In Bezug auf das Investmentvermögen VM Nachhaltig Aktien, der nach Art 8 Offenlegungsverordnung klassifiziert ist und mit dem Merkmale aus den Bereichen Umwelt und Soziales gefördert wird, erbringt die VM die Anlageberatung. Diesbezüglich hat die VM verschiedene Nachhaltigkeitsfaktoren formuliert, wobei sie auf die Daten von ISS ESG zurückgreift. Diese Faktoren werden laufend überprüft, da sie sich stetig weiterentwickeln.
Detaillierte weitere Informationen und Erklärungen können den Seiten der Kapitalverwaltungsgesellschaften entnommen werden, auf die wir hier verweisen:
VM Nachhaltig Aktien:
https://www.monega.de/nachhaltigkeit
VM Nachhaltig Aktien R (DE000A2P37L3) | Monega
VM Nachhaltig Aktien I (DE000A2P37K5) | Monega
Eine systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Anlageentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ist der VM aber derzeit nicht möglich. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit die VM diese von den Unternehmen beziehen und als Entscheidungsgrundlage in ihrem Investmentprozess nutzen kann.
Die VM beobachtet das voraussichtlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Sie wird über die Umsetzung eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzeptes, das eine systematische Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umfasst, entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten dieses zulässt.
Die VM erklärt ausdrücklich, dass das derzeitige Vorgehen nichts an ihrer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Erklärung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Da die VM derzeit im Rahmen der Vermögensverwaltung kein Nachhaltigkeitskonzept anbietet, ist sie nach Art 7 Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) zu folgendem Hinweis verpflichtet:
Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.